Jeder verheiratete Mann bzw. jeder Mann, der vorhat zu
heiraten, ist islamrechtlich verpflichtet, sich Wissen uber den
Glauben, gottesdienstliche Verrichtungen, die Teil- und
Ganzwaschung, die Menstruation, das Wochenbett, die nicht
menstruelle Blutung, die islamische Frauenbekleidung und
andere frauenbezogene religiöse Bestimmungen, anzueignen
und es seiner Ehefrau zu vermitteln.
Private und familiäre Angelegenheiten, uber die man nicht
mit jedem offen sp ...